Um objektiv auswählen zu können, hat die UNESCO Kriterien geschaffen, auf deren Grundlage ein Komitee aus den vielen Einreichungen jedes Jahr die Kultur- und Naturstätten auswählt, die in die Welterbeliste aufgenommen werden. Das wichtigste Kriterium ist der außergewöhnliche universelle Wert. Die Kultur- und Naturgüter müssen echt und authentisch und der Schutz durch Gesetze des jeweiligen Staates bereits vor der Auszeichnung gewährleistet sein.
Als außergewöhnlich und universell gelten Stätten, wenn sie einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen:
- Das Objekt ist eine einzigartige künstlerische Leistung, ein Meisterwerk eines schöpferischen Geistes.
- Das Objekt hatte beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Architektur, des Städtebaues, die Kunst oder die Landschaftsgestaltung in einer Region, zu einer bestimmten Zeit.
- Es ist ein einzigartiges Zeugnis einer untergegangenen Zivilisation oder Kulturtradition.
- Es ist ein herausragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden oder Ensembles oder einer Landschaft, die einen bedeutenden Abschnitt der menschlichen Geschichte darstellt.
- Es ist ein Beispiel für eine überlieferte Siedlungsform, für eine Landnutzung, die für eine bestimmte Kultur typisch ist.
- Es ist mit Ereignissen, Traditionen, Glaubensbekenntnissen oder Ideen sowie mit künstlerischen Werken von universeller Bedeutung eng verknüpft.
- Die Stätte ist eine überragende Naturerscheinung von außergewöhnlicher Schönheit.
- Die Stätte ist ein außergewöhnliches Beispiel für einen Abschnitt der Erdgeschichte, für geologische Prozesse und Landformen.
- Die Landschaft liefert ein Beispiel für im Gang befindliche biologische und ökologische Prozesse.
- Die Stätte enthält bedeutende natürliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen, insbesondere wenn diese bedroht oder von wissenschaftlichem Interesse sind.